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Neues Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen

31. Juli 2012 by admin 20 Kommentare

Am 1.8.2012 tritt ein neues Gesetz, zum Schutz der Verbraucher gegen Kostenfallen, in Kraft. Dieses neue Gesetz soll Verbraucher vor Abo Fallen und versteckten Kosten schützen.

Hier in diesem Artikel möchten wir einen näheren Blick auf dieses neue Gesetz werfen und mit Ihnen darüber diskutieren.

 

Schon mal vorab: Dieser Blogeintrag ist keine Rechtsberatung, sondern ein Diskussionsartikel. Wir haben weder Jura studiert noch sonst irgendwelche Fähigkeiten in diesem Bereich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rechtsberater über dieses neue Gesetz.

Über das neue Gesetz hat das Bundesministerium der Justiz einen Artikel veröffentlicht. Den genauen Gesetzestext können Sie hier einsehen.

Hier auf diesem Blog möchten wir einzelne Elemente dieses neuen Gesetzes aufführen und mit Ihnen darüber diskutieren.

In Artikel 1 Punk 2 geht es darum, dass man einen kostenpflichtigen Bestellvorgang als solchen kennzeichnet, und zwar verständlich in hervorgehobener Weise und unmittelbar bevor die Bestellung abgegeben wird. Dies bezieht sich auf Geschäfte zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher. Nach unserem Verständnis sind B2B (Business to Business) Geschäfte davon nicht betroffen.

In Artikel 1 Punkt 3 geht es um die genaue Beschriftung der Schaltfläche für die Bestellung… also den Bestell- Knopf, Button oder Link. In diesem Punkt steht auch ein ganz interessanter Satz, der zu kontroversen Diskussionen führen könnte: “… so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.”

Was genau ist an diesem Satz so besonders? Nun ja, wenn wir unseren Bestellvorgang nicht selber abwickeln, sondern diesen über einen Zahlungsanbieter (z.B. Paypal) laufen lassen, dann kann uns dieser Satz Probleme bereiten. Bei PayPal z.B. passiert die Bestellung über die PayPal Zahlungsseite. Erst auf dieser PayPal Zahlungsseite gibt der Verbraucher seine Bestellung ab. Dort ist also dieses neue Gesetz unserer Meinung nach anzuwenden. Wenn wir nun aus Unwissenheit, Vorsicht oder anderen Gründen schon auf unserem Salesletter dieses neue Gesetz anwenden, dann schließt der Kunde, aufgrund des oben zitierten Satzes, schon auf unserer Seite die Bestellung ab und verpflichtet sich schon mit dem Klick auf den dort eingebundenen Button zur Zahlung… richtig? Könnte man so gegen AGB von PayPal verstoßen? Ein Vertrag der vor der PayPal Zahlungsseite zustandekommt, dürfte nicht im Interesse von PayPal liegen… richtig?

Auf dem PayPal Blog finden wir einen Artikel zu diesem Thema.

Bei anderen Zahlungsanbietern kann es natürlich ganz anders aussehen, ganz besonders dann, wenn der Kunde direkt auf Ihrer Seite den Bestellvorgang abschließt. Wenn Sie Zahlungen auf Rechnung, per Nachnahme, per Kontenabbuchung, per Überweisung etc. anbieten, dann passiert der Vertragsabschluß zur Bestellung wahrscheinlich auf Ihrer Seite. Sie müssen dann genauestens über dieses neue Gesetz Bescheid wissen und dieses korrekt umsetzen.

In Artikel 1 Punkt 4 ist geregelt, dass wenn dieses Gesetz vom Unternehmer nicht korrekt angewendet wird, auch kein rechtlich gültiger Vertrag zustande kommt. Dies kann verheerende Auswirkungen auf Ihr Geschäft haben. Stellen Sie daher sicher, dass Sie dieses neue Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen korrekt umsetzen.

Unabhängig davon, ob Sie dieses neue Gesetz nun anwenden müssen oder nicht, sollten Sie bei Ihren Angeboten immer Klartext sprechen / schreiben. Dies gilt besonders bei Abos. Wenn Sie Abos anbieten, dann machen Sie Ihren Kunden klar, dass es eine wiederkehrende Zahlung ist. Informieren Sie den Interessenten auch genau über die Zahlweise… ist es eine monatliche Zahlung?… eine jährliche Zahlung? Viele Internetmarketer arbeiten mit dem Trick, eine wiederkehrende Zahlung klein zu rechnen. So wird eine jährliche Zahlung oft auf die Kosten pro Monat runtergerechnet, um den jährlichen Preis zu relativieren. Wenn Sie dies machen, dann listen Sie bitte trotzdem den jährlichen Gesamtpreis deutlich über dem Bestellknopf auf, so dass es keine Misverständnisse geben kann.

Grundsätzlich können wir Internetmarketer dieses neue Gesetz nur Herzlich Willkommen heißen, denn es hilft uns letztendlich. Vielen schwarzen Schafen wird hoffentlich mit diesem neuen Gesetz das Handwerk gelegt. Damit sollte das Vertrauen der Kunden gegenüber Internetangeboten wachsen, was natürlich gut für ehrliche Internetmarketer ist.

Was halten Sie von diesem neuen Gesetz? Wie sehen Sie dieses Gesetz in Verbindung zu den Zahlungsanbietern, speziell PayPal?

 

Wir freuen uns über Ihren Kommentar!

Für Ihren Erfolg,

Guido & Götz

Kategorie: Geldverdienen, Internet Marketing, Neues Stichworte: kostenfallen, neues Gesetz, paypal, paypal buttons, schutz vor kostenfallen

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Kommentare

  1. Matthias meint

    31. Juli 2012 um 08:56

    Hallo Guido & Götz,

    vielen Dank für den informativen und aufklärenden Beitrag! Der Beitrag/Link zum PayPal Blog schafft auch für Händler von digitalen Produkten, die i.d.R. nur PayPal einsetzen, ein wenig Erleichterung.

    Danke… Gruß, Matthias

    Antworten
  2. Andrea Moser meint

    31. Juli 2012 um 09:02

    Hallo, Guido & Götz,
    herzlichen Dank für diesen informativen Beitrag. Bisher habe nutze ich nur einmalige Zahlungen über Paypal, was sich künftig ändern könnte – so betrachte ich Eure Information als tolle Hilfestellung! Danke!
    Generell stimme ich Eurem Resumé zu – Transparenz und Vertrauensaufbau ist in unserem Geschäft wichtig! Dieses neue Gesetzt könnte dabei helfen Schwarze Schafe auszufiltern.

    Danke nochmals für die Info –
    macht weiter so
    Andrea

    Antworten
  3. Uwe Olschofski meint

    31. Juli 2012 um 09:05

    Guten Tag
    das ist auch wider so ein Gehsetz mit
    tausend hinter türchen

    Antworten
  4. Volker Schiebel meint

    31. Juli 2012 um 09:48

    Hallo Guido & Götz,

    vielen Dank für Euren Beitrag. Lese seit Wochen immer mal wieder den einen oder anderen Beitrag zu diesem Thema, der ja mächtig diskutiert wird.

    Bislang habe ich allerdings nichts weiteres “verwertbares” gefunden, als tatsächlich den Button von “bestellen” auf “kostenpflichtig bestellen” umzuändern.

    Denn das Drumherum ist alles andere als klar, wie auch von Euch beschrieben.

    Ich befürchte, die “Auswanderungen” ins Ausland – gerade von Marketern – wird damit nur noch mehr “schmackhaft” gemacht …
    Ich lasse mich da überraschen und freue mich auch hier auf weitere Beiträge und Kommentare Eurer Leser.

    Beste Grüße
    Volker

    Antworten
  5. Walter Gabauer meint

    31. Juli 2012 um 10:01

    Hallo Ihr zwei beiden!
    Prima Artikel und den Nagel auf dem Kopf getroffen. Ich selbst halte das Gesetz für gelungen, wenn auch mit “Hintertürchen” und kleinen Problemchen für Reseller/Affiliates. Was tun die, wenn der Anbieter seine Seiten nicht optimiert? Haftungsausschluss – na gut, aber der Wirbel, den man dann hat…. Ferner sehe ich auch ein Problem (?) bei den Anbietern von vielen E-Books, das heißt, wenn man viele E-Books, die ja so mancher hat, noch nicht im Vorfeld optimiert hat, dann kommt sicher eine “Nachtfüllende” Arbeit auf ihn zu. Ich kenne da ein paar.

    Antworten
  6. Reinhardt Herzog meint

    31. Juli 2012 um 10:44

    Hallo,

    bei all dem Getöse um die “Buttonlösung” mit der Vorgabe des Buttontextes “Kostenpflichtig bestellen” könnte der unbedarfte Internet-Nutzer annehmen, der Bestellprozess sei bereits, unabhängig vom Produkt, kostenpflichtig. Hier haben die “Experten” aus der Politik ihrem Unverstand mal wieder freien Lauf gelassen.

    Jeder Käufer, der nach dem Betätigen IRGENDEINES Buttons durch den Bezahlprozess eines Zahlungsanbieters geleitet wird weiß spätestens jetzt, dass Geld fließen muß, um sein gewünschtes Produkt zu erhalten und kann, wenn er das möchte, auch hier noch den Vorgang abbrechen.

    Den schwarzen Schafen mit ihren Abo-Fallen ist mit diesem Gesetz auch nicht beizukommen. Dieses Gesetz und die Buttonlösung alleine werden letzlich keine Abhilfe gegen Abo-Fallen schaffen.

    Das Einzige, was dieses Gesetz bringen wird, ist dem Heer von Aasgeiern der Abmahnanwälte Tür und Tor zu öffnen.

    Beste Grüße
    Reinhardt

    Antworten
  7. Anna meint

    31. Juli 2012 um 11:35

    Hallo,

    Ich habe beim Händlerbund gelesen, dass der Bezahlbutton mit allen vorgeschriebenen Infos so platziert werden muss, dass der potenzielle Kunde nicht scrollen muss, sondern ALLE Informationen, Produktdetails und Handlungen innerhalb der angezeigten Seite zu sehen sein müssen.

    Doch wie bitte soll das funktionieren?
    Woher weiß ich die Bildschirmgröße meines Kunden, die Größe seiner Schrift?
    Kann der Kunde nur noch je einen Artikel bestellen?
    Was ist mit Käufen über smartphones?
    Meine Kunden kaufen meist mehrere Produkte in einem Vorgang, da komm ich ja stets mit dem Gesetz in Konflikt, oder anders gesagt, ich verkaufe zwar, aber wenn’s drauf ankommt erhalte ich das Geld dafür nicht?!?

    Da haben die Eurokraten ganze Arbeit geleistet. Von fast nichts eine Ahnung haben, aber vermutlich die Abmahnanwälte als Berater am Tisch gehabt zur Erarbeitung dieses Gesetzes.

    Schöne Grüße
    Anna

    Antworten
  8. Michael meint

    31. Juli 2012 um 12:53

    Hallo finde das Neue Gesetz super Betrüger sollen keine Mögliichkeiten Leute zu Betrügen oder Ab zu Zocken

    Antworten
  9. Stephan meint

    31. Juli 2012 um 13:23

    Hallo,
    ich höre immer NUR Button, die Buttonlösung umfaßt deutlich mehr als NUR die Anpassung des Kaufenbutton.

    Ich bin mal gespannt wieviele Abmahnungen da die unbedarften User bekommen, die sich etwas Geld im Netz verdienen möchten und auf die fertigen Verkaufsseiten von MRR und / oder PLR Produkten wie Ebooks und Scripten zurückgreifen.

    Geschweige denn die Millionen fertigen Verkaufsseiten die bereits Online sind, denn mit dem Paypalbutton ist es so nicht getan, man muß die Produktdetails angeben und die fälligen Steuern, bin mal gespannt was sich da Leute einfallen lassen die gar kein Gewerbe haben und das Geld so aufs Paypalkonto fließt 🙂 denn auch diese müßen ja nach der neuen Buttonlösung aufführen was mit der MwSt. passiert.
    Grüße
    Stephan

    Antworten
  10. Marcus meint

    31. Juli 2012 um 14:44

    Hallo Guido % Götz,
    toller Artikel über ein spannendes neues Gesetz. Ich hoffe, dass dies ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Zurzeit gibt es einfach zu viele Möglichkeiten, ahnungslose Privatpersonen abzuzocken.

    Liebe Grüße

    Antworten
  11. Timm meint

    31. Juli 2012 um 20:33

    Ich weiß noch nicht so recht, was ich von dem neuen Gesetz halten soll. Generell ein guter Ansatz, aber die derzeitige Umsetzung begeistert mich noch nicht.

    Antworten
  12. Elvira meint

    31. Juli 2012 um 21:49

    Vielen Dank I .hr Beiden ,es wurde endlich Zeit den Betrügern das Handwerk zu legen.Dank für die Info.l.g.

    Antworten
  13. Monika meint

    31. Juli 2012 um 23:02

    Alle Diskussionsbeiträge zum Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen waren für mich hochinteressant. Da weiß ich jetzt, wie ich mich verhalten muss, ohne mit dem obigen Gesetz in Konflikt zu geraten, auch wenn das nicht gänzlich auszuschließen ist.

    Es grüßt Monika

    Antworten
  14. Julian meint

    7. August 2012 um 10:14

    Diese Form wird die unseriösen Anbieter weiter eingrenzen, jedoch bahnt sich mit dieser Änderung auch wieder eine neue Abmahnwelle an. Die meisten Shops wurden noch nicht umgestellt und werden es in naher Zukunft aus Unwissenheit auch nicht tun.

    Antworten
  15. Peter meint

    7. August 2012 um 23:02

    Ich finde die Seite die Julian anspricht muss man auch sehen. Die Änderung ist sicherlicht gut und macht es Betrügern etwas schwerer. Aber manche Anwälte oder Konkurrenten von anderen Shops könnten dies zum Anlass von Abmahnungen nehmen. Dies ist natürlich keine schöne Sache, denn es heißt ja nicht unbedingt, dass die Shops mit Absicht nicht umgestellt haben. Vielleicht haben es einige einfach noch nicht mitbekommen.

    Antworten
  16. Peter meint

    11. August 2012 um 17:26

    Nun, ich glaube die bösen Jungs haben es übertrieben und so wurde der Gesetzgeber gefordert was zu tun.

    Antworten
  17. Phillip meint

    13. August 2012 um 13:46

    Hoffentlich entwickelt sich dieser Schutz nicht zum Boomerang und die Kosten entstehen erst. Ich möchte nicht wissen, wie viele Shops noch nicht umgestellt wurden und somit eine Abmahnung droht.

    Antworten
  18. Carsten meint

    16. Januar 2013 um 13:50

    Der Artikel ist nun schon ein paar Monate alt und noch immer findet man ganz selten Shops in denen der Bestelbutton die Bezeichnung “kostenpflichtig” enthält.

    Würde mich mal interessieren, ob so viele Händler das Thema ausgeblendet bzw. übergangen haben oder ob da der eine oder andere eine gesetzeskonforme Variante gefunden hat, um den Button nicht umbauen zu müssen.

    Antworten
  19. Sergio meint

    21. Januar 2013 um 15:22

    Carsten das sehe ich genauso! Irgendwie hat sich sogut wie nichts verändert im Online-Shopping. Aber wo kein Kläger, kein Richter wie es so schön heißt! Wenn niemand das beklaggt, dann können ja alle so weitermachen wie bisher!

    Antworten
  20. Iphone Bumper meint

    30. März 2013 um 07:27

    Interessanter Artikel

    Antworten

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